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<br /> US-Präsident Donald Trump darf Nutzer des Kurzbotschaftendienstes Twitter nicht blockieren, wenn sie seine Einträge kritisch kommentieren. Zu diesem Urteil kam ein US-Berufungsgericht und bestätigte damit die Entscheidung einer Bundesrichterin vom vergangenem Jahr. Trump verletzte demnach durch seinen Umgang mit Kritikern bei Twitter den ersten Zusatz über Meinungsfreiheit zur US-Verfassung. <br />
<br /> US-Präsident Donald Trump darf Nutzer des Kurzbotschaftendienstes Twitter nicht blockieren, wenn sie seine Einträge kritisch kommentieren. Zu diesem Urteil kam ein US-Berufungsgericht und bestätigte damit die Entscheidung einer Bundesrichterin vom vergangenem Jahr. Trump verletzte demnach durch seinen Umgang mit Kritikern bei Twitter den ersten Zusatz über Meinungsfreiheit zur US-Verfassung. <br />