» ISIL » Gesetz » IS-Miliz » Deutschland-Politik » Justiz
IS-Kämpfer können zukünftig ausgebürgert werden, wenn sie eine zweite Nationalität besitzen, volljährig sind und sich an Kampfhandlungen einer extremistischen Gruppe im Ausland beteiligt haben.
IS-Kämpfer können zukünftig ausgebürgert werden, wenn sie eine zweite Nationalität besitzen, volljährig sind und sich an Kampfhandlungen einer extremistischen Gruppe im Ausland beteiligt haben.