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Mit dem Beschluss des Bundesrats zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein weiteres Restmonopol der Technischen Prüfstelle gefallen. Damit ist für die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung der Weg frei zur Erweiterung ihrer Begutachtungsdienstleistungen, wie die Erstellung von Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für gebrauchte Fahrzeuge durch ihren Technischen Dienst.
Mit dem Beschluss des Bundesrats zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein weiteres Restmonopol der Technischen Prüfstelle gefallen. Damit ist für die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung der Weg frei zur Erweiterung ihrer Begutachtungsdienstleistungen, wie die Erstellung von Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für gebrauchte Fahrzeuge durch ihren Technischen Dienst.