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Bisher hatte sich der Staatspräsident geweigert, die Staatsanwältin zu entlassen. Nun gab er nach. Dem war eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vorausgegangen. <br />
Bisher hatte sich der Staatspräsident geweigert, die Staatsanwältin zu entlassen. Nun gab er nach. Dem war eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vorausgegangen. <br />