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Werbung, die Preise zwischen Geschäften unterschiedlicher Größe vergleicht, ist zulässig – vorausgesetzt, der Verbraucher wird darauf ausführlich hingewiesen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Im konkreten Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen den französischen Supermarktketten Intermarché und Carrefour. <br /><br /> Carrefour hatte in einer Werbekampagne die in den eigenen Märkten verlangten Preise mit denen der Konkurrenz verglichen und einen Tiefstpreis garantiert. Allerdings: Carrefour nannte die Preise in seinen großen Supermärkten, sogenannten Hypermarchés und stellte sie den kleineren Supermärkten der Konkurrenz gegenüber. Letztere sind wegen des geringeren Absatzes aber meist teurer.<br />
Werbung, die Preise zwischen Geschäften unterschiedlicher Größe vergleicht, ist zulässig – vorausgesetzt, der Verbraucher wird darauf ausführlich hingewiesen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Im konkreten Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen den französischen Supermarktketten Intermarché und Carrefour. <br /><br /> Carrefour hatte in einer Werbekampagne die in den eigenen Märkten verlangten Preise mit denen der Konkurrenz verglichen und einen Tiefstpreis garantiert. Allerdings: Carrefour nannte die Preise in seinen großen Supermärkten, sogenannten Hypermarchés und stellte sie den kleineren Supermärkten der Konkurrenz gegenüber. Letztere sind wegen des geringeren Absatzes aber meist teurer.<br />