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Nach fingierten Gewaltanschuldigungen und einem erfolgten Freispruch wird ein unbescholtener Bürger in Österreich auch weiterhin wie ein Täter geahndet.
Nach fingierten Gewaltanschuldigungen und einem erfolgten Freispruch wird ein unbescholtener Bürger in Österreich auch weiterhin wie ein Täter geahndet.