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Im weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate ist der TÜV Rheinland zu einem Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon entschied, dass der TÜV haftbar sei, weil er gegen "seine Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen habe. Der TÜV kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen.
Im weltweiten Skandal um Billig-Brustimplantate ist der TÜV Rheinland zu einem Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon entschied, dass der TÜV haftbar sei, weil er gegen "seine Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen habe. Der TÜV kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen.